Seminare

Dauer:

200 Std. je 45 Min.
(4 Kursblöcke je 5 Tage)

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

12. Juni – 24. November 2023 (Kurs P14)

Dauer:

40 Std. je 45 Min. (Blockkurs)

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

25. – 29. September 2023

Dauer:

40 Std. je 45 Min. (Blockkurs)

Ort:

Oder-Spree-Krankenhaus, Beeskow

Termine:

28. August – 01. Sept. 2023

Dauer:

40 Std. je 45 Min. (Wochenendkurs)

Ort:

ZAR Akademie im medicos, Gelsenkirchen

Termine:

07. Juni – 31. August 2024 (Wochenendkurs)

Dauer:

24 Std. je 45 Min. (Blockkurs über 3 Tage)

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

18. – 20. Oktober 2023

Dauer:

24 Std. je 45 Min. (Wochenendkurs)

Ort:

ZAR Akademie im medicos, Gelsenkirchen

Termine:

05. April – 20. April 2024 (Wochenendkurs)

Dauer:

24 Std. je 45 Min. (Blockkurs über 3 Tage)

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

13. – 15. Juni 2023
30. Januar – 01. Februar 2024

Dauer:

24 Std. je 45 Min. (Blockkurs über 3 Tage)

Ort:

Essen

Termine:

13. – 15. November 2023

Dauer:

26 Std. je 45 Min.

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

16. – 18. November 2023

Dauer:

8 Std. je 45 Min.

Ort:

Schloß Borbeck, Essen

Termine:

16. November 2023
17. November 2023

Dauer:

26 Std. je 45 Min.

Ort:

ZAR Akademie im medicos, Gelsenkirchen

Termine:

27. – 29. November 2024

Dauer:

8 Std. je 45 Min (Tageskurs)
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Seminare der Pflegeakademie Ruhr

  • Pflegedienstleiter/in
  • Praxisanleiter/in
  • Qualitätsbeauftragte/r und interne/r Auditor/in
  • Auffrischungskurs Betreuungskräfte (§§ 43b, 53c SGB XI)
  • Updates für PDL (§ 132a SGB V) und Praxisanleiter (§ 4 PflAPrV)
  • SIS, Expertenstandards und Qualitätsindikatoren (QI)
  • u. v. m.

Warum bei uns?

Wir legen Wert auf

  • eine angenehme Unterrichtsatmosphäre und ansprechende Rahmenbedingungen
  • die thematische Bedeutsamkeit für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
  • die Berücksichtigung vorgeschlagener Schwerpunkte und Anregungen
  • eine anschauliche Darstellung komplexer Zusammenhänge
  • wechselnde Unterrichtsfomen
  • die Einbeziehung praxisbezogener Beispiele
  • die Bearbeitung individueller Fragen der KursteilnehmerInnen
  • Diskussionen einrichtungsspezifischer Erfahrungen oder Probleme
  • gemeinschaftliche Erarbeitung von Lösungen
  • die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Vorgaben

Belehrungen und Unterweisungen

Der Gesetzgeber schreibt Personalschulungen in bestimmten Intervallen vor. Diese müssen vom Arbeitgeber im Rahmen des Qualitätsmanagements eigenverantwortlich geplant und organisiert werden. Die Teilnahme für die Beschäftigten aus den entsprechenden Bereichen ist verpflichtend. Die Durchführung und Teilnahmen werden von verschiedenen Stellen kontrolliert (Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft, Lebensmittelbehörde, MDK).

  • Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Folgebelehrung nach § 35 IfSG
  • Hautschutzunterweisung nach Vorgaben der BG
  • Unterweisungen nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Unterweisungen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Schulungen nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)
  • Schulungen zu einschlägigen Hygienethemen bezüglich Infektionsprävention gemäß der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI)
    • Händehygiene
    • Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
    • Hygiene in der Behandlungspflege (Injektionen/Infusionen, Harndrainagen, enterale Ernährung, Gefäßkatheter, außerklinische Beatmung etc.)
    • Umgang mit Erregern mit besonderen Eigenschaften
    • u. a.

Alle Belehrungen und Unterweisungen führen wir arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen in Ihrer Einrichtung durch. Gehen Sie kein Risiko ein und nutzen Sie unsere Erfahrung. Wir entwickeln Ihnen gerne ein individuelles Schulungskonzept und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot. Senden Sie uns für einen Beratungswunsch oder eine Kostenanfrage einfach eine E-Mail an info@hygieneakademie-ruhr.de.

Oder Sie rufen Sie uns an unter
0201 64 63 08 56   (Mo. und Fr. 9 – 12 Uhr, Mi. 15 – 18 Uhr)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Inhouse

Neben den behördlich bzw. vom MDK oder der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Hygieneschulungen können wir alle Seminare aus unserem Programm bei entsprechender Personenzahl ebenfalls in Ihrer Einrichtung durchführen.

Ihre Vorteile

  • keine Reise- oder Übernachtungskosten für die Teilnehmenden
  • individuelle Terminplanung und –organisation, falls erforderlich Integration des Tagesgeschäftes im Seminarablauf
  • optimale Anpassung an den individuellen Bedarf der Einrichtung und den Kenntnisstand der Beschäftigten (Inhalte, Dauer)
  • zielführende Behandlung der Inhalte durch konkretes Arbeitumfeld aller Teilnehmenden
  • intensive Arbeitsatmosphäre mit der Möglichkeit der offenen Diskussion kontroverser Themen
  • intensivere Übertragung der Kenntnisse und Fähigkeiten auf die berufliche Realität

Nutzen Sie unsere Kompetenz. Wir entwickeln Ihnen eine maßgeschneiderte Weiterbildung nach Ihren Wünschen. Senden Sie uns hierzu einfach per E-Mail Ihre Anfrage an info@hygieneakademie-ruhr.de mit folgenden Angaben:

  • Thema der Weiterbildung oder Schulung
  • geplante Dauer der Weiterbildung
  • geplanter Termin bzw. Häufigkeit der wiederkehrenden Schulungen
  • Durchführungsort
  • Anzahl der Teilnehmer

Oder Sie rufen Sie uns an unter
0201 64 63 08 56   (Mo. und Fr. 9 – 12 Uhr, Mi. 15 – 18 Uhr)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Vorträge

Suchen Sie einen Referenten? Ob Tagung, Kongress oder Angehörigenabend – unsere Vorträge bereichern.
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz und langjährigen Erfahrung. Je nach Zeitrahmen können wir Vorträge zu verschiedenen Themen anbieten.
Üblicherweise planen wir 60 Minuten ein – 45 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion.
Mögliche Themen können zum Beispiel sein:

  • Risikomanagement bei multiresistenten Erregern
  • Durchführung von Hygieneaudits
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Anforderungen der Hygiene an die Behandlungspflege
  • Wäsche richtig Aufbereiten
  • Durchführung von Umgebungsuntersuchungen und Desinfektionskontrollen
  • u. v. m.

Senden Sie uns für einen Themenwunsch oder eine Kostenanfrage einfach eine E-Mail an info@hygieneakademie-ruhr.de.

Oder Sie rufen Sie uns an unter
0201 64 63 08 56   (Mo. und Fr. 9 – 12 Uhr, Mi. 15 – 18 Uhr)
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), unterstützt die Landesregierung NRW die stärkere Teilnahme von Beschäftigten an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten.

Wer kann teilnehmen?

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Die Förderung umfasst 50 % der Kurskosten, max. 500,- EUR.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck?

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.

Der Bund fördert individuelle berufsbezogene Weiterbildungen, die für die aktuelle oder geplante neue Tätigkeit wichtig sind und den persönlichen Bildungsinteressen des Arbeitnehmers entsprechen.

Wer kann teilnehmen?

Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Es können über einen Prämiengutschein die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro übernommen werden.

Wie komme ich an einen Prämiengutschein?

Vor Inanspruchnahme der Bildungsprämie muss sich der Interessent in einer ausgewählten Beratungsstelle beraten lassen. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Prämiengutscheine.