Auch wenn Oberflächen sauber erscheinen, können auf ihnen Mikroorganismen in großer Zahl vorhanden sein. Von dort können sie über die Hände durch Berührung von Gesicht oder Lebensmitteln sowie durch unhygienische Pflegetätigkeiten letztendlich in den Körper gelangen. Aus diesen Gründen ist es in bestimmten Situationen oder Risikobereichen sinnvoll, Flächenkontaminationen zu verifizieren.
Mit unserer Beratung können Sie praxisnahe Ihre Qualität verbessern und finanzielle Ressourcen effektiv einsetzen. Durch Aufheben unnötiger Desinfektionsmaßnahmen lassen sich eventuell sogar Kosten sparen.
Die Untersuchungen sind wirksame Instrumente zur Qualitätsverbesserung und erfolgen präventiv im Rahmen eines routinemäßigen Hygiene-Monitorings oder gezielt zu bestimmten Anlässen. Gut geplante, regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen
helfen bei der Erstellung des Reinigungs- und Desinfektionsplans oder epidemiologischen Untersuchungen bei Infektionsausbrüchen. In Lebensmittelbereichen sind Umgebungs-untersuchungen fester Bestandteil der betrieblichen Eigenkontrolle nach Artikel 5 (d) der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Die Laborergebnisse geben Aufschluss über den Flächenstatus zu einem bestimmten Zeitpunkt. Neben der Ermittlung der Gesamtkeimzahl (quantitative Analyse) ist eine Keimidentifizierung möglich (qualitative Analyse), um ausbruchrelevante Faktoren aufzuspüren. Dies hilft bei der Beantwortung folgender beispielhafter Fragen:
Die Probennahme erfolgt mittels einer sogenannten Abklatschplatte. Diese besteht aus einem sterilen Plastikschälchen (Petrischale oder „Rodac-Platte“) mit einem Nährboden. Dieser kann durch Öffnen der Schale auf jede beliebige zu testende Fläche gedrückt werden, wodurch die Oberflächenkeime am Nährboden haften bleiben (Abklatschprobe). Die verschlossene Schale wird anschließend im Labor bebrütet, wodurch sich die am Nährboden anhaftenden Mikroorganismen vermehren und makroskopisch sichtbar und somit quantifizierbar werden. Die Anzahl und Art der Mikroorganismen hängt von der Untersuchungsstrategie (Zusammensetzung des Nährbodens) ab. Die ersten Ergebnisse dienen in erster Linie der Orientierung. Unter Berücksichtigung des Nährstoffmediums sowie der Bebrütungstemperatur und -dauer erhält man eine Aussage über die Anzahl der auf der Fläche haftenden Mikroorganismen, wobei sich Bakterien von Schimmelpilzen unterscheiden lassen. Eine weitergehende Differenzierung ist unter Heranziehung weiterer Methoden möglich.
Bei unebenem Untergrund können Abklatschplatten nicht eingesetzt werden. Hier werden die Oberflächenkeime mittels sterilen befeuchteten Tupferstäbchen aufgenommen und im Labor auf einem Nährboden ausgestrichen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen auf Wunsch ein Angebot. Senden Sie uns einfach per E-Mail Ihre Anfrage an info@hygieneakademie-ruhr.de.
Oder Sie rufen uns an unter
0201 64 63 08 56 (Mo. und Fr. 9 – 12 Uhr, Mi. 15 – 18 Uhr)
In medizinisch-pflegerischen Einrichtungen besteht grundsätzlich die Gefahr einer Keimübertragung durch Medizinprodukte und gemeinschaftlich genutzte Gegenstände wie Wäsche, Geschirr- und Besteck. Diese werden durch Ihre Benutzung bzw. Anwendung mit Mikroorganismen kontaminiert und müssen daher so aufbereitet werden, dass von Ihnen keine Übertragungsgefahr ausgeht. Dazu sind in der Regel desinfizierende Reinigungsverfahren notwendig. Bei Medizinprodukten bestimmen die Risikobewertung und Einstufung gemäß Medizinproduktebetreiber-Verordnung (§ 8 Abs. 2 MPBetreibV) und die Herstellerangaben die Aufbereitungsverfahren und die damit verbundenen Anforderungen. Häufig kommen maschinelle Verfahren zum Einsatz, dessen Reinigungs- und Desinfektionsleistung durch viele Faktoren negativ beeinflusst werden können. Dies betrifft ebenso manuelle Verfahren zur Medizinprodukteaufbereitung sowie die maschinelle Aufbereitung von Wäsche und Geschirr.
Zur Kontrolle der für die Reinigung und Desinfektion eingesetzten Verfahren bieten wir folgende mikrobiologischen Prüfungen an:
DIN-konforme Untersuchung auf drei Ebenen:
DIN-konforme Untersuchung auf zwei Ebenen:
Von der Anforderung der Testsets bis zur Interpretation der Ergebnisse – wir organisieren für Sie den kompletten Ablauf der Desinfektionskontrolle. Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir beraten Sie gerne.
Potenzielle Fehlerquellen können den Erfolg der Aufbereitung gefährden. Hierzu zählen insbesondere individuelle Fehler in der Durchführung, technische Fehler der beteiligten Geräte oder die fehlende Eignung des gesamten Verfahrens. Da unzureichende Desinfektionsleistungen nicht immer offensichtlich sind, wird eine regelmäßige mikrobiologische bzw. messtechnische Überprüfung der Desinfektionsleistung vorgeschrieben bzw. empfohlen.
Es handelt sich um metallene, spatelförmige Prüfkörper oder um Stoffläppchen, welche mit dem Bakterium Enterococcus faecium (Darmkeim) kontaminiert sind. Nach dem Durchlauf der Bioindikatoren im zu testenden Gerät wird im Labor untersucht, ob die Bakterienzahl durch das Reinigungs- und Desinfektionsverfahren ausreichend reduziert wurde. Dies erlaubt eine Aussage zur Desinfektionsleistung des geprüften Gerätes.
Es handelt sich um Plastikschälchen („Rodac-Platten“) mit Nährboden, welche auf die zu testende Fläche gedrückt werden. Hierdurch haften die Keime (Bakterien und Pilze) am Nährboden an und können im Labor quantitativ und qualitativ ausgewertet werden.
Die behördlichen Erwartungen bezüglich der Untersuchungsintervalle sind regional unterschiedlich. Als Grundlage kann zwar die Anlage zu Ziffer 5.6 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (Bundesgesundhbl. 6/93) herangezogen werden, hiervon wird jedoch länderintern seitens der zuständigen Behörden teilweise abgewichen. Bitte fragen Sie deshalb bei Ihrer zuständigen Behörde nach. Folgende Angaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) können als sinnvoll betrachtet werden.
Gerätetyp | Intervall |
Steckbeckenspülgeräte 1 | halbjährlich bzw. jährlich 2 |
Mehrtank-Geschirrspülmaschinen (DIN 10510) | jährlich |
Eintank-Geschirrspülmaschinen (DIN 10512) | halbjährlich |
mittels Bioindikator | bei Bedarf |
Haushaltsgeschirrspülmaschinen 3 | bei Bedarf |
Waschmaschine | halbjährlich |
Anm.:
1 standardmäßig Loggertest in Anlehnung an DIN EN 15883-3 bei thermischen Geräten, mikrobiologische Tests bei Bedarf zusätzlich
2 längeres Intervall bei ausschließlicher Aufbereitung von Pflegegeschirr (Steckbecken, Nachttöpfe, Urinflaschen), bei chemothermischen Geräten zusätzlich Begründung des Intervalls in Risikobewertung
3 Haushaltgeschirrspülmaschinen werden je nach Region von den zuständigen Behörden für die Aufbereitung von gemeinschaftlich genutztem Geschirr abgelehnt
Gerne können Sie uns bei Fragen oder einem Beratungswunsch ansprechen. Senden Sie uns hierzu einfach eine E-Mail an info@hygieneakademie-ruhr.de.
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Literatur:
Trinkwasser unterliegt nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) strengen Qualitätskriterien. Diese müssen auch nach der Einspeisung in das hauseigene Leitungssystem bis zur Wasserzapfstelle eingehalten werden. Alle Betreiber einer Trinkwasserinstallation müssen eigenverantwortlich die gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung der Wasserqualität einhalten und insbesondere die Einhaltung von Grenzwerten gemäß TrinkwV mittels regelmäßiger Trinkwasseruntersuchungen durch akkreditierte Labore sicherstellen. Welcher Umfang und welche Häufigkeit der Untersuchung notwendig ist, regelt die TrinkwV je nach Art, Größe und Zweck der Anlage.
Wir bieten Ihnen über unser nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Kooperationslabor eine individuelle Betreuung und beraten Sie gerne bei allen Anforderungen der Trinkwasserhygiene, bei Sanierungen oder anderen Fragestellungen.
Wie geht unser Kooperationslabor gemeinsam mit Ihnen vor?
Vollständige qualitätsgesicherte Untersuchung der Proben gemäß TrinkwV:
Unser Kooperationslabor berät Sie gerne. Senden Sie uns eine E-Mail mit allen Fragen an info@hygieneakademie-ruhr.de.
Gemäß Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV § 8 Abs. 1) ist die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Der Erfolg dieser Verfahren muss nachvollziehbar gewährleistet sein und darf die Sicherheit und Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten nicht gefährden.
Zur Sicherstellung dieser Anforderungen ist eine verfahrenstechnische Überprüfung von Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren und -prozessen durch qualifizierte Validierer unerlässlich. Ergänzend müssen lückenlose und nachvollziehbare Dokumentationen aller Verfahrensschritte die größtmögliche Prozesssicherheit zum Schutz der Patienten und der mit der Medizinprodukteaufbereitung betrauten Personen gewährleisten.
Von der Überprüfung der Herstellerangaben über die praktische Durchführung und Dokumentation der Aufbereitung in Ihrer Einrichtung bis zur Wirksamkeitsprüfung – gemeinsam mit unserem Kooperationspartner unterstützen wir Sie im gesamten Prozess unserer herstellerunabhängigen Validierung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hat hierbei oberste Priorität. Eine lückenlose Dokumentation und unabhängige Bewertung sorgen für größtmögliche Sicherheit.
Betroffen sind alle Einrichtungen, in denen keimarm oder steril zur Anwendung kommende Medizinprodukte nach der Anwendung aufbereitet werden müssen. Dies betrifft regelhaft medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arzt-/Zahnarztpraxen, aber auch Wohn- oder Pflegeeinrichtungen. In der KRINKO-BfArM-Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten und der entsprechenden Ergänzung von 06/2018 wird auf die Verantwortung des Betreibers hingewiesen, unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers schriftlich festzulegen, mit welchen Verfahren und unter welchen Bedingungen eine Aufbereitung in dessen Einrichtung erfolgt. Dies ist auch in der MPBetreibV verankert.
Validierte Verfahren im Sinne des § 8 MPBetreibV sind Verfahren, welche ein definiertes Ergebnis (insbesondere Sauberkeit, Keimarmut/Sterilität und Funktionalität) reproduzierbar und nachweisbar ständig erbringen. Bei der Aufbereitung eines Medizinproduktes trägt die Summe aller beteiligten maschinellen und manuellen Prozesse (sich ergänzende Einzelschritte der Aufbereitung) zum Erreichen des jeweiligen Aufbereitungsziels bei. Insoweit wirken sich unzulänglich validierte Einzelschritte (Prozesse) ebenso qualitätsmindernd auf das Ergebnis der Aufbereitung aus wie die Nichtbeachtung von Standardarbeitsanweisungen.
Eine Validierung besteht aus drei Stufen:
Die Validierung muss der Risikobewertung und Einstufung des Medizinproduktes angemessen sein und nach den anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung des Standes von Wissenschaft und Technik erfolgen. Eine Validierung ist also der dokumentierte Beweis, dass das vorher festgelegte Aufbereitungsverfahren im Praxisalltag funktioniert. Routinekontrollen durch das Personal im laufenden Betrieb reichen hierfür nicht aus. Nach MPBetreibV erfolgt die Validierung im Auftrag des Betreibers durch qualifizierte Fachkräfte.
Die maschinelle Aufbereitung ist manuellen Verfahren vorzuziehen, da sie zuverlässiger und häufig auch kostengünstiger ist. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Prozessvalidierungen für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sowie Dampfsterilisatoren durch und bieten Ihnen auf Basis der aktuellen technischen Regelwerke folgende Prüfungsleistungen bei der maschinellen Aufbereitung von Medizinprodukten:
Im Rahmen der beschriebenen Qualifikationsschritte erfolgt eine Prüfung
sowie die Dokumentation und Bewertung aller Routinekontrollen und Ergebnisse.
Zahlreiche Medizinprodukte können aufgrund ihrer herstellerseitigen Eigenschaften nicht maschinell aufbereitet werden. Die Reinigung und Desinfektion muss in diesen Fällen komplett oder teilweise manuell erfolgen. Maßgebend für die Sicherheit der manuellen Aufbereitung sind die Sachkenntnis und Gewissenhaftigkeit des Personals. Eine Validierung ist hier nur möglich, wenn die Aufbereitung
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Wir beraten Sie gerne per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Literatur:
Hygieneakademie Ruhr
Dipl.-Biol. Andreas Clarin
Geschäftsstelle:
Heißener Str. 140
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