Fachkenntnis zum gemeinschaftlichen Kochen

Das gemeinschaftliche Kochen ist ein zentraler Baustein vieler Betreuungskonzepte. Die Verantwortung für den korrekten Umgang mit Lebensmitteln liegt hierbei immer bei der Assistenz- oder Begleitperson. Sie entscheidet über den Speiseplan und teilt die Aufgaben ein. Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarf anzuleiten, in den Kochprozess einzubinden und – je nach Situation – fördernd oder absichernd zu handeln. Dafür sind fundierte hygienische und praktische Fachkenntnisse unerlässlich.

Inhalte

Fachkenntnisse zur Lebensmittelhygiene (Tag 1)

  • Grundlagen des Lebensmittelrechts
  • Gefahrenanalyse und Risikobewertung
  • Eigenschaften und Zusammensetzung von Lebensmitteln
  • Personalhygiene
  • Vermeidung nachteiliger Beeinflussung (Basishygiene und HACCP-Prinzipien)
  • Warenkontrolle und Kennzeichnung
  • Lebensmittellagerung
  • Verarbeitung von Lebensmitteln und Herstellung von Speisen
  • Eigenkontrollmaßnahmen und Rückverfolgbarkeit
  • Reinigung und Desinfektion
  • Geschirraufbereitung und Abfallentsorgung
  • Umgang mit Krisensituationen

Fachkenntnisse zum gemeinschaftlichen Kochen (Tag 2)

  • Rechtliche Grenzen des gemeinschaftlichen Kochens
  • Prozess-, Organisations- und Letztverantwortung
  • Einbindung/Anleitung/Förderung von Personen mit Unterstützungsbedarf (Bewohner, Klienten, Gäste)
  • Anforderungen an gesundheitliche und persönliche Voraussetzungen der Beteiligten
  • Steuerung der Prozesse beim gemeinschaftlichen Kochen
  • Umgang mit Krisensitiationen

Kursaufbau und Abschluss

Dauer: 

16 Std. je 45 Min. (Blockkurs über 2 Tage)

Kurszeiten:

09.00 – 16.15 Uhr

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung der Hygieneakademie Ruhr

Termine und Kosten

Datum:
08. – 09. April 2027

Kursgebühr:

280,00 €
USt.-freie Leistung gem. § 4 Abs. 21 USt.G

Ort

Schloß Borbeck, Schlossplatz 1, 45355 Essen
Bitte beachten Sie, dass alle mit einem * Sternchen markierten Felder Pflichtangaben darstellen.
Kursgebühr: 280,00 €
USt.-freie Leistung gem. § 4 Abs. 21 USt.G
Arbeitgeber



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Ihr Team der Hygieneakademie Ruhr