Hygienebeauftragte/r in der Pflege in Pflegeeinrichtungen (stat./amb.) und betreuten Wohnformen

In allen Einrichtungen zur Pflege, medizinischen Versorgung und Betreuung von hilfebedürftigen oder kranken Menschen ergeben sich zunehmend hygienische Fragestellungen. Geeignete Antworten und Konzepte zur Infektionsprävention sind nur durch Hygienefachpersonal zu gewährleisten. In allen nicht medizinischen Einrichtungen zur Pflege und Betreuung sind Hygienebeauftragte daher unverzichtbar. Durch die Versorgung im wohnlichen Umfeld und den damit verbundenen normativen Vorgaben ergeben sich hier besondere Herausforderungen.
Der Kurs ist konzipiert für (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen, betreute und gemeinschaftliche Wohnformen, ambulante Pflegedienste und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten umfassendes Wissen zur Theorie und Praxis der Hygiene. Durch Kennenlernen grundlegender und gezielter Maßnahmen und Einblicke in andere Bereiche erhalten Sie die Kompetenz zur Wahrnehmung Ihrer Aufgaben als Hygienebeauftragte/r.

Inhalte

  • normative Vorgaben zur Hygiene
  • Hygienemanagement
  • Aufgaben von Hygienebeauftragten
  • Grundlagen der Mikrobiologie
  • Personalhygiene
  • Hygiene in der Grund- und Behandlungspflege
  • Wundmanagement
  • Grundlagen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Flächenreinigung und -desinfektion
  • Lebensmittel und Küchenhygiene
  • Wäscheaufbereitung und Abfallentsorgung
  • Erreger mit besonderen Eigenschaften
  • Ausbruchmanagement
  • Haftungsrecht
  • hygienerelevantes Risikomanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Audits
  • Erstellung von Hygieneplänen
  • Kommunikation und Motivation
  • Planung und Durchführung von Schulungen
  • Vor- und Nachbereitung behördlicher Begehungen
  • u. a.

Die Inhalte orientieren sich an der Leitlinie „Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen und anderen betreuten und gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).

Kursaufbau und Abschluss

Dauer: 

200 Std. je 45 Min.
(4 Kursblöcke je 5 Tage)

Kurszeiten:

09.00 – 16.15 Uhr

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung oder auf Wunsch schriftliche Prüfung mit Zertifikat der Hygieneakademie Ruhr

Termine und Kosten

Datum:
Kurs P16
11. – 15. Nov. 2024 (Block 1)
02. – 06. Dez. 2024 (Block 2)
20. – 24. Jan. 2025 (Block 3)
24. – 28. März 2025 (Block 4)

Kurs P17
05. – 09. Mai 2025 (Block 1)
02. – 06. Juni 2025 (Block 2)
01. – 05. Sept. 2025 (Block 3)
06. – 10. Okt. 2025 (Block 4)

Kursgebühr:

520,- € je Kurswoche
550,- € je Kurswoche ab 2025
USt.-freie Leistung gem. § 4 Abs. 21 USt.G

Ort

Essen oder Mülheim a. d. Ruhr

Information

4 Kursblöcke je 5 Tage (160 Std.) und Hausarbeit (40 Std.). Der Besuch einzelner Kursblöcke oder ein Quereinstieg in den laufenden Kurs ist auf Anfrage möglich.

Bitte beachten Sie, dass alle mit einem * Sternchen markierten Felder Pflichtangaben darstellen.
Kursgebühr: 520,- € je Kurswoche
550,- € je Kurswoche ab 2025
USt.-freie Leistung gem. § 4 Abs. 21 USt.G
Arbeitgeber



Hinweis: Bitte achten Sie auf die korrekte Rechnungsanschrift. Erfragen Sie ggf. bei Ihrem Arbeitgeber, ob evtl. der Dachverband bzw. die Muttergesellschaft anzugeben ist. Nachträgliche Änderungen können gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach der Rechnungsstellung nicht mehr kostenfrei durchgeführt werden.
Alle vertragsrelevanten Dokumente werden grundsätzlich per E-Mail versendet.
Legen Sie bitte hier den E-Mail Verteiler fest (Mehrfachauswahl möglich).
Für evtl. kurzfristige Benachrichtigungen (z. B. bei krankheitsbedingten Änderungen) ist eine Erreichbarkeit auch an Wochenenden empfehlenswert.
Falls Ihnen ein Bildungsscheck oder Prämiengutschein für dieses Seminar vorliegt, können Sie hier eine Kopie hochladen. Das Original können Sie bei Kursbeginn aushändigen oder per Post zusenden.
Gemäß unserer AGB ist eine Förderung der Weiterbildung über Bildungsscheck oder Prämiengutschein bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zur Rechnungsstellung (frühestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn) anzugeben. Eine Kopie der Unterlagen zur genehmigten Förderung muss dem Veranstalter zwecks Rechnungsstellung bis spätestens zum 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn in Kopie vorliegen. Später eingehende Unterlagen können nur in Ausnahmefällen und Absprache berücksichtigt werden.

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Herzliche Grüße aus Essen
Ihr Team der Hygieneakademie Ruhr